„Sofortausstattungspro­gramm“ für digitales Lernen

Anträge für schleswig-holsteinische Schulträger ab 20. Juli möglich
17.07.2020
Ab dem 20. Juli können die schleswig-holsteinischen Schulträger Mittel aus dem „Sofortausstattungsprogramm“ des Bundes und Landes für digitales Lernen in Höhe von insgesamt 18,73 Millionen Euro beantragen, um digitale Endgeräte wie beispielsweise Laptops, Notebooks oder Tablets für die Schulen zu beschaffen.
 
Die Mittelbeantragung erfolgt über das Online-Portal des DigitalPakts Schule.