Neue Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
17.07.2020
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 1. Juli 2020 die Förderrichtlinie „Aufbau von Weiterbildungsverbünden“ veröffentlicht, die an die Vereinbarungen der Nationalen Weiterbildungsstrategie (NWS) anknüpft.
Ziel der geförderten Weiterbildungsverbünde soll danach sein, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Planung, Organisation und Ausgestaltung beruflicher Weiterbildung für ihre beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu unterstützen. Die Unternehmen sollen unterstützt werden, Netzwerke für berufliche Weiterbildung auf- bzw. auszubauen, um u. a. Erfahrungen anderer Betriebe, Bildungs- und Beratungsstätten sowie institutioneller Einrichtungen für die Ausgestaltung ihrer eigenen strategischen Personalentwicklungs- und Weiterbildungsplanung nutzen zu können.
Es ist ein zweistufiges Antragsverfahren vorgesehen. Interessierte Antragsberechtigte sind aufgerufen, in einem ersten Schritt zunächst eine Interessenbekundung für die Trägerschaft einzureichen. Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts und Personengesellschaften mit Sitz in Deutschland sowie landesunmittelbare und kommunale juristische Personen des öffentlichen Rechts. Bei positiver Bewertung werden die Antragsberechtigten in einem zweiten Schritt zur Einreichung eines ausführlichen Förderantrages aufgefordert. Frist zur Einreichung einer Interessenbekundung ist der 25. August 2020.
Nähere Informationen stehen hier bereit: Link.